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   FG Niedersachsen, 19.11.1996 - VI 393/92   

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https://dejure.org/1996,8322
FG Niedersachsen, 19.11.1996 - VI 393/92 (https://dejure.org/1996,8322)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.11.1996 - VI 393/92 (https://dejure.org/1996,8322)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. November 1996 - VI 393/92 (https://dejure.org/1996,8322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 201 AO; § 33 EStG
    Zulässigkeit und Wirksamkeit einer in der Schlussbesprechung einer Außenprüfung erfolgten Verständigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit und Wirksamkeit einer in der Schlussbesprechung einer Außenprüfung erfolgten Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 846
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.1996 - VI 393/92
    Das gilt insbesondere in Fällen der Schätzung, Wertermittlung und bei Prognoseentscheidungen (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 31. Juli 1996, XI R 78/95, BStBl II 1996, 625).

    Tatsächliche Verständigungen können dabei ohne Einhaltung einer besonderen Form geschlossen werden, so daß ein in einer Schlußbesprechung erzieltes Einvernehmen ebenfalls zu einer bindenden Verständigung führt (BFH-Urteil vom 31. Juli 1996, XI R 78/95, BStBl II 1996, 625).

  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.1996 - VI 393/92
    Bindungswirkung entfalten tatsächliche Verständigungen sodann, wenn sie nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BStBl II 1985, 354).

    So führt der BFH in seinem Urteil vom 11. Dezember 1984 (VIII R 131/76, BStBl II 1985, 354) selber aus: "Solche Einigungen (über den Sachverhalt) wirken sich zwar auch auf den Steueranspruch aus".

  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.1996 - VI 393/92
    Zudem ist erforderlich, daß auf seiten des Beklagten ein Amtsträger beteiligt ist, der zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugt ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1990 III R 19/88, BStBl II 1991, 45, Urteil vom 28. Juli 1993 XI R 68/92, BFH/NV 94, 290).
  • BFH, 11.02.1966 - VI 229/63
    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.1996 - VI 393/92
    Seine Auffassung hat er im Urteil vom 11. Februar 1966 (VI 229/63, BStBl III 1966, 486) über die steuerliche Behandlung einer Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bekräftigt.
  • BFH, 11.01.1963 - VI 97/61 U

    Steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen an eine geschiedene Ehefrau und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.1996 - VI 393/92
    Zum einen ist der VI. Senat des BFH in seinem Urteil vom 11. Januar 1963 (VI 97/61 U, BStBl III 1963, 180) davon ausgegangen, daß eine Einigung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen über eine ungeklärte Rechtsfrage zu § 33 EStG für die Dauer von 5 Veranlagungszeiträumen zulässig war.
  • BFH, 28.07.1993 - XI R 68/92

    Vorsicht bei tatsächlicher Verständigung anläßlich einer Betriebsprüfung (§ 201

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.1996 - VI 393/92
    Zudem ist erforderlich, daß auf seiten des Beklagten ein Amtsträger beteiligt ist, der zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugt ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1990 III R 19/88, BStBl II 1991, 45, Urteil vom 28. Juli 1993 XI R 68/92, BFH/NV 94, 290).
  • FG Niedersachsen, 17.01.1994 - VI 529/92
    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.1996 - VI 393/92
    Hinsichtlich der Auslegung - der zum Teil umfangreichen - Verträge im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben KKW ist der Senat zwar in seinem Aussetzungsbeschluß vom 17. Januar 1994, VI 529/92 V, davon ausgegangen, daß es sich aufgrund der sich nach dem Vertragswortlaut widersprechenden Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen und der tatsächlichen Durchführung der Verträge um einen schwer zu ermittelnden Sachverhalt handele.
  • BFH, 13.08.1997 - I R 12/97

    Tatsächliche Verständigung über Geschäftsführervergütung

    Von einer derartigen Verständigung könne keine Rede sein, weil es sich hierbei nicht - zulässigerweise - um die Verständigung über tatsächliche, sondern - was bisheriger Rechtsprechung nach unzulässig gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103 , BStBl II 1996, 625 , m.w.N., aber auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 19. November 1996 VI 393/92, EFG 1997, 846) - um rechtliche Umstände gehandelt habe.
  • FG Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 3 K 67/95

    Zeitlicher Rahmen für einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zusage nach

    Zur Klärung der damit verbundenen Unsicherheiten und Ungenauigkeiten diente die Verständigung auf einen bestimmten Sachverhalt, der dann der Besteuerung zugrunde gelegt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103 , BStBl II 1996, 625 , m.w.N., zur Verständigung über zivil rechtliche Vorfragen auch rechtskräftiges Urteil des Niedersächsischen FG vom 19. November 1996 VI 393/92, EFG 1997, 846).
  • BFH, 17.06.2003 - X B 40/03

    NZB: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung

    cc) Schließlich ist das FG auch nicht --in tragenden Rechtssätzen-- von dem Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 1997, 846 abgewichen.
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